- rechtserheblich
- rẹchts|er|heb|lich <Adj.> (Rechtsspr.): rechtlich erheblich, von Bedeutung.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Arenga — (von frz.: harangue = „feierliche Ansprache“; aus germanisch: hariring = „Heeresring“, ringförmige Versammlung des Heeres für eine Ansprache) nennt man eine den Kontext einer mittelalterlichen Urkunde einleitende Formel, die nicht rechtserheblich … Deutsch Wikipedia
Juristische Person — Eine juristische Person oder auch juristische Einheit ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine… … Deutsch Wikipedia
Juristische Person des Zivilrechtes — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung… … Deutsch Wikipedia
Juristische Person des öffentlichen Rechts — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung… … Deutsch Wikipedia
Kassation (Archiv) — Geschredderte Unterlagen Unter Kassation versteht man im Archivwesen die datenschutzgerechte Vernichtung nicht archivwürdig bewerteter Unterlagen. In Österreich spricht man von Skartierung. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Skartierung — Unter Kassation versteht man im Archivwesen die datenschutzgerechte Vernichtung nicht archivwürdig bewerteter Unterlagen. In Österreich spricht man von Skartierung. Behörden haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Auflage, alle Unterlagen… … Deutsch Wikipedia
Steuerverweigerung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Steuerverweigerung bezeichnet meist die grundsätzliche Weigerung eines Staatsbürgers, dem Staat Steuern zu zahlen.… … Deutsch Wikipedia
Schweigen (Recht) — Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten des Schweigens 2.1… … Deutsch Wikipedia
Rechtsverhältnis — Rẹchts|ver|hält|nis, das (Rechtsspr.): 1. rechtlich geordnetes, bestimmte Rechte u. Pflichten begründendes Verhältnis, in dem Personen bzw. Personen u. Gegenstände zueinander stehen. 2. <Pl.> rechtliche Verhältnisse. * * * Rechtsverhältnis … Universal-Lexikon